5.1 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm gebuchten Zusatzleistungen vor seinem Aufenthalt zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen des Betreibers gegenüber Dritten.
Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung der Vertragsparteien sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise (Listenpreise) des Betreibers, bzw. bei einer nachträglichen Vertragsverlängerung und einer nachträglichen Buchung von Zusatzleistungen die zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Vertragsverlängerung bzw. Buchung geltenden Preise vereinbart.
5.2 Die Listenpreise sind auf der Website unter sunnyhome24.de veröffentlicht. Die vereinbarten Preise beinhalten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf die vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate überschreitet. Nicht in den Listenpreisen enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe).
5.3 Der Betreiber ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen.
5.4 Kostenpflichtige Zusatzleistungen des Betreibers sind jeweils bei ihrer Buchung im Voraus oder bei Check In zu bezahlen.
5.5 Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, ist das Betreiber berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen. Für die Vereinbarung der Vertragsverlängerung gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.1 entsprechend.
5.6 Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.7 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Betreiber in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch, wenn der Betreiber die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten anzeigt, etwa auf der Website oder durch Aushang. Die Entgegennahme von Kreditkarten und von sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
5.8 Gerät der Gast gegenüber dem Betreiber mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben machen.
5.9 Der Gast kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.10 Alle Ansprüche des Gastes gegenüber dem Betreiber verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, sowie bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und ferner bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers eines gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.