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Florian Fritsch und Johannes Pöllmann

 

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DE303728629

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Ferienwohnungen, sowie für alle in diesem Zusammenhang für die Gäste erbrachten Leistungen des Betreibers, der Sunnyhome Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2.1 Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Betreibers der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht dem Betreiber frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber dem Betreiber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, an den Gast weiterzugeben.

2.3 Die Überlassung der möblierten Ferienwohnungen erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnungen, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.

3.1 Die Mietdauer der möblierten Ferienwohnung der Sunnyhome GmbH beträgt mindestens 7 Tage und höchstens 5 Monate.

3.2 Das Betreiber ist verpflichtet, die vom Gast auf Zeit gebuchte Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung auf der Website (sunnyhome24.de) bereit zu halten.

3.3 Der Gast kann kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen. Die Zusatzleistungen und deren Beschreibung sind der Website (www.sunnyhome.de) zu entnehmen. Für die Vereinbarung von Zusatzleistungen gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.1 entsprechend.

4.1 Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung der Ferienwohnung.

4.2 Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu räumen und dem Betreiber zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung und Rückgabe der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, für die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Ferienwohnung 50 % des Übernachtungspreises (Listenpreis) als Nutzungsentgelt an den Betreiber zu zahlen. Dauert die vertragsüberschreitende Vorenthaltung des Apartments über 18:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages hinaus an, ist der Gast verpflichtet, 90 % des Übernachtungspreises als Nutzungsentgelt, und bei einer Nutzung des Apartments den vollen Übernachtungspreis an den Betreiber zu zahlen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Gast steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.1 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm gebuchten Zusatzleistungen vor seinem Aufenthalt zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen des Betreibers gegenüber Dritten.

Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung der Vertragsparteien sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise (Listenpreise) des Betreibers, bzw. bei einer nachträglichen Vertragsverlängerung und einer nachträglichen Buchung von Zusatzleistungen die zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Vertragsverlängerung bzw. Buchung geltenden Preise vereinbart.

5.2 Die Listenpreise sind auf der Website unter sunnyhome24.de veröffentlicht. Die vereinbarten Preise beinhalten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf die vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate überschreitet. Nicht in den Listenpreisen enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe).

5.3 Der Betreiber ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen.

5.4 Kostenpflichtige Zusatzleistungen des Betreibers sind jeweils bei ihrer Buchung im Voraus oder bei Check In zu bezahlen.

5.5 Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, ist das Betreiber berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen. Für die Vereinbarung der Vertragsverlängerung gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.1 entsprechend.

5.6 Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5.7 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Betreiber in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch, wenn der Betreiber die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten anzeigt, etwa auf der Website oder durch Aushang. Die Entgegennahme von Kreditkarten und von sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

5.8 Gerät der Gast gegenüber dem Betreiber mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben machen.

5.9 Der Gast kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5.10 Alle Ansprüche des Gastes gegenüber dem Betreiber verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, sowie bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und ferner bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers eines gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.

6.1 Beträgt die Dauer des Aufenthalts weniger als 14 Tage, so ist der Gast berechtigt, bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag für seine möblierte Ferienwohnung zurückzutreten. Beträgt die Dauer des Aufenthalts mehr als 14 Tage, so ist der Gast berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor dem gewünschten vorzeitigen Auszugstermin kostenfrei zu stornieren. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber (schriftlich, per E-Mail an booking@sunnyhome24.de oder unter sunnyhome24.de).

6.2 Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Ziffer 6.1 bedarf ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Zustimmung des Betreibers. Stimmt das Betreiber dem Rücktritt des Gastes nicht zu, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Gast ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Ist der Gast hiernach verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, und nimmt der Gast die Ferienwohnung nicht in Anspruch, hat das Betreiber die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung sowie die ersparten Aufwendungen auf den von dem Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird die möblierte Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen des Betreibers mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6.3 Eine Vorauszahlung und Sicherheitsleistung des Gastes nach Ziffer 5.3 und 5.4 ist dem Gast innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Bei einem Rücktritt weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag gilt dies jedoch nur, soweit die Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung die Zahlungsverpflichtung des Gastes übersteigt.

6.4 Nach einer Rücktrittserklärung des Gastes ist das Betreibers berechtigt, die gebuchte Ressource anderweitig zu vermieten.

7.1 Solange der Gast nach Ziffer 6.1 berechtigt ist, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, ist das Betreiber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegt und der Gast auf Rückfrage des Betreibers unter angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet.

7.2 Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 5.3 bzw. 5.4 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Ferner ist das Betreiber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu
kündigen. Dies gilt insbesondere, falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Die möblierte Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gasts, gebucht werden;
  • Der Betreiber begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 2.3 (Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne vorheriger Zustimmung des Betreibers) oder eine Überbelegung der Ferienwohnung vorliegt.

7.4 Waren der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung des Betreibers berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7.5 Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung des Betreibers nach Ziffer 7.2 und 7.3 ist das Betreibers berechtigt, von dem Gast die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung sowie die ersparten Aufwendungen sind in diesem Fall auf den von dem Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen des Betreibers mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

8.1 Der Gast ist verpflichtet, der Ferienwohnung sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Betreibers pfleglich und schonend zu behandeln.

8.2 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Betreiber durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Ferienwohnung und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Betreibers.

8.3 Für den Fall der Nichtbeachtung der allgemeinen Brandschutz-Richtlinien, haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.

8.4 Allen Gästen des Betreibers stehen gemeinschaftlich Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, die Waschmaschinen und Trockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.

8.6 Sollten an den Leistungen des Betreibers Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Betreiber die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Betreiber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.

8.7 Bei Verlust der zur Verfügung gestellten Schlüssel haftet der Gast für die verursachten Kosten für das Nachmachen von Schlüsseln bzw. den Austausch der Schließanlage.

9.1 Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Betreibers die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
  • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen.

Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.

Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers gleich.

9.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für eine Übernachtung, jedoch mindestens bis zum Betrag von € 600,00 und höchstens bis zum Betrag von € 3.500,00; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500,00 der Betrag von € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen nicht unverzüglich gegenüber dem Betreiber anzeigt (§ 703 BGB). Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Betreiber oder seinen Leuten verschuldet ist oder es sich um eingebrachte Sachen handelt, die der Betreiber zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme des Betreibers entgegen § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat.

9.3 Soweit dem Gast während seines Aufenthalts ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9.1 Sätze 2 bis 4.

10.1 Alle der Ferienwohnung sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist in allen Ferienwohnungen untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 250,00 an den Betreiber zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich der Betreiber vor; in diesem Fall wir die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Gast steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die der Betreiber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann.

10.2 Tiere sind in allen Ferienwohnungen einschließlich Terrassen und Balkone grundsätzlich nicht zugelassen. Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Betreibers besteht nicht.

10.3 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Betreiber wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren.

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft:

  1. Sunnyhome GmbH, Am Ahornhof 1, Schwandorf Sitz der Gesellschaft oder

11.3 Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft: Sunnyhome GmbH, Am Ahornhof 1, 92421 Schwandorf.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.1 Es steht dem Betreiber frei, eine Kaution für die gemietete Ferienwohnung zu verlangen. Die Kaution muss zusammen mit dem Rechnungsbetrag vor dem Check In überwiesen werden.

 

Die Kaution wird nach Abnahme der Wohnung vollständig wieder zurück überwiesen, sollten keine Beanstandungen vorliegen. Andernfalls behält es sich der Betreiber vor, diese bei unverhältnismäßiger Verschmutzung der Wohnung oder Beschädigungen der Wohnung, einzubehalten.

13.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

13.2 Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

13.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

13.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.